Allgemeine Hinweise

Heizen und Lüften

Beachten Sie bitte folgende wichtige Hinweise:

  •  Ausreichende Beheizung aller Räume der Wohnung
  • Wandabstand der Möbel zur Luftzikulation, besonders an den Außenwänden, von 5-10 cm
  • Türen zu weniger beheizten Räumen geschlossen halten
  • mindestens 3 mal täglich vollständiger Luftaustausch durch Stoßbelüftung (Durchzug)
  • Dauerlüftung durch angekippte Fenster ist schädlich

Zum Sparen von Heizenergie ist Folgendes zu beachten:

  • Raumtemperatur maximal 21°C und in der Nacht 5°C weniger
  • auch bei Abwesenheit die Heizung nicht ganz ausschalten
  • Heizkörper nicht zustellen oder zuhängen
Wohnungsverwaltung Binz

Abfälle richtig trennen

Entsorgung Bioabfall

Info an alle Mieter,

nach dem letzten Leerungstag der Bioabfallbehälter mussten wir im Rahmen unserer Kontrollgänge erneut feststellen, dass mehrere Behälter, wegen der Fehlbefüllung seitens der Anwohner, durch die Abfallwirtschaft stehen gelassen und nicht entleert wurden. Bitte beachten Sie, dass alle Behälter durch die Entsorgungsfahrzeuge mittels Scanner detailliert auf unsachgemäße Befüllung kontrolliert werden.

Aus gegebenem Anlass bitten wir die Anwohner und Mieter nochmals, bei der Entsorgung den Abfall ordnungsgemäß zu trennen. Über die braunen Biobehälter dürfen ausschließlich organische Abfälle z. B. Speisereste, Salat, Blätter, Grasschnitt, Haare, Fischgräten, Laub, Pflanzen, Stroh, Tee- und Kaffeesatz, Filtertüten, Knochen, Kartoffeln, Federn, etc., entsorgt werden.

Bei der Kontrolle der nicht entsorgten Abfallbehälter ist leider immer wieder festzustellen, dass trotz klaren Regelungen einzelne Nutzer Plastiktüten, Medikamentenschachteln, Bierdeckel und andere Verpachungsmaterialien in den braunen Abfallbehältern entsorgten. Wir bitten zu beachten, dass im Falle der Fehlbefüllung durch uns eine kostenpflichtige Sonderleerung der Bioabfallbehälter beauftragt werden muss. Die hierbei anfallenden Zusatzkosten sind umlagefähig und werden im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die jeweiligen Mieter umgelegt. Zur Vermeidung dieser unnötigen Mehrkosten, appelieren wir nochmals an alle Anwohner und Mieter, den Abfall ordnungsgemäß zu trennen. Sollten Sie hierzu Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie sich gern an uns wenden und im Bedarfsfall entsprechende Infomaterialien erhalten.

Kosten der Unterkunft

Die neue Verwaltungsvorschrift wird ab 01.01.2017 in Kraft treten. Im Landkreis Vorpommern-Rügen gibt es 11 Vergleichsräume.

Die Ostseebäder gehören zum Vergleichsraum IV und werden separat betrachtet (Gemeinde Binz, Gemeinde Baabe, Gemeinde Göhren, Gemeinde Sellin).

HARTZ IV und die Kosten der Unterkunft, welche vom Eigenbetrieb Kommunales Jobcenter des Landkreises Vorpommern Rügen als angemessen genehmigt werden müssen.

Im Landkreis Vorpommern Rügen sind in einer Verwaltungsvorschrift die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung geregelt worden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Vermieter keinen Einfluss auf die Verwaltungsvorschrift haben.

Die Angemessenheitswerte für die Kosten der Unterkunft (Brutto-Kaltmiete) – Referenzmiete –

Bedarfsgemeinschaften gemäß der Anzahl der Personen

1 Person (bis 50 m²) 413,00 €

2 Personen (bis 65 m²) 501,80 €

3 Personen (bis 75 m²) 528,00 €

4 Personen (bis 90m²) 631,80 €

5 Personen (bis 105m²) 825,00 €

je weitere Person (+15m²) + 114,90 €

Des Weiteren ist der Heizspiegel 2017 (Abrechnungsjahr 2016) maßgeblich für die Ermittlung der monatlichen Heizkosten. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Vorpommern-Rügen unter der Rubrik – Kosten der Unterkunft.